NRW 2020 – Szenario B – Arbeit
Arbeit wird sowohl als Befriedigung als auch Notwendigkeit angesehen. Sie stellt die Möglichkeit dar, die individuellen Stärken und vielfältigen schöpferischen Fähigkeiten (weiter)zuentwickeln und sie zum Nutzen der Gesellschaft einzubringen.
Arbeit heißt Erwerbsarbeit in der Wirtschaft, ca. 20 Wochenstunden, die monetär vergütet wird. Daneben muss gesellschaftliche Arbeit geleistet werden, z. B. Kindererziehung, Altenbetreuung, Ausschussarbeit. Diese Arbeit ist gleichwertig zu allen anderen Bereichen, wird aber nicht vergütet.
Bei der Gestaltung der Arbeit, der Produktionsprozesse und ihrer Bedingungen gelten Grundsätze wie vielfältig, menschengerecht, ressourcenschonend und transparent.
Kollektive Regelungen haben die Aufgabe, allen arbeitenden Menschen annähernd gleiche Arbeitsbedingungen zu verschaffen.
Die individuelle Zeitsouveränität im Rahmen gesellschaftlicher Normen begünstigt die sozialen Bindungen der Menschen.
Es gibt keine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung.
Kopf- und Handarbeit werden als gleichermaßen wichtig erachtet.
Die Vergütung berücksichtigt persönliche Bedürfnisse.
Langfassung „Arbeit“ (pdf.Datei)
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