NRW 2020 – Szenario A – Konsensgremien
In den Konsensgremien (KG) werden auf vielfältigsten Problemgebieten auf allen Ebenen und Bereichen der Gesellschaft Lösungen erarbeitet oder Entscheidungen – in Abstimmungen mit anderen – gefällt. Ihr Aktionsbereich umfasst gesellschaftspolitische Aspekte, soziale Probleme (Familienfragen, Nachbarschaftsprobleme), Entwicklungsfragen in den Kommunen, Regionen und Unternehmen, aber auch berufs- und interessensbezogene Themen.
Die zentrale Aufgabe jeder KG ist es, zu einer konsensualen Empfehlung bzw. Entscheidung zu kommen, wobei das Ergebnis primär regional oder dezentral orientiert sein soll. Damit wird der Vielfalt der regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen Nordrhein-Westfalens Rechnung getragen. Politische Rahmenbedingungen und juristische Regelwerke bestimmen ihre Aufgaben, Arbeitsweisen, Funktionen und Legitimationen.
Die Ergebnisse der KGen sind fester Bestandteil der Vorbereitung politischer Entscheidungen und Maßnahmen. Aber auch für andere gesellschaftliche Bereiche wird dieses Verfahren angewendet, so z.B. bei Entscheidungsvorbereitungen über Technikentwicklungen, bei der Definition von Anforderungen an die Technikgestaltung, bei Arbeitsgestaltung und -organisation, bei der Verkehrsplanung etc.
Die Kompetenzen der Konsensgremien sind hierarchisch strukturiert, das bedeutet, dass sie für die Bereiche entscheiden, in denen sie auch auf die Entwicklung Einfluss nehmen können – in anderen Fällen können sie Empfehlungen formulieren, die dann mit auf der nächst höheren Ebene einer konsensualen Lösungen zugeführten werden.
Die Mitarbeit in Konsensgremien, die ungefähr 10 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, erfordert Konsensfähigkeit und ein hohes Verantwortungsbewußtsein, aber auch Kompromißfähigkeit sowie hohes Allgemeinwissen. Konsensgremien sorgen dafür, daß Infrastruktureinrichtungen regional gleichmäßig verteilt sind und niemand ausgegrenzt wird.
Langfassung „Konsensgremien“ (pdf.Datei)
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