zu: Politik – politisches System im Jahre 2015 (Vision)
Politik (Konsequenzanalyse)
In diesem Szenario geht man von selbstbestimmten Menschen aus, die mitverantwortlich und selbstorganisiert eine dezentralisierte, ökologisch- und konsensorientierte, sich selbst bestimmende Gesellschaft und Wirtschaft organisieren.
Der Bereich des gesellschaftspolitischen Handelns unterliegt ebenfalls dem Grundsatz der Konsensfindung. Das bedeutet die Abkehr von quantitativ orientierten Mehrheitsfindungsprozessen. Damit die Konsensfindung transparent und nachvollziehbar bleibt, erfolgt sie in offenen Diskussionen bzw. Diskursen, an denen sich prinzipiell jeder/jede beteiligen kann. Obwohl die Menschen entsprechende Qualifikationen und Fähigkeiten erlernt haben bzw. besitzen (z. B. Diskursfähigkeit, Konsensorientierung, Einsicht in Gesamtzusammenhänge und damit verbundener Notwendigkeiten, etc.), erfordern die Findungs- bzw. Entscheidungsprozesse ein hohes Maß an Zeit. Von daher muss es abgrenzbare Bereiche oder Orte geben, an denen z. B. nur über Gesellschaftspolitisches oder über Infrastruktur bzw. Produktion diskutiert bzw. eine konsensuale Entscheidung herbeigeführt wird.
Da Konsensfindungsprozesse und damit verbundene Entscheidungen meist nur in kleinen und überschaubaren Gruppen möglich ist (jeder muss sich dabei einbringen bzw. beteiligen können), bedarf es einer Instanz, die die vielen Entscheidungen zusammenführt und – soweit notwendig – zu einer verbindlichen Entscheidung „verdichtet“, soweit sie überregionale Bedeutung haben. Auch für diesen Vorgang ist das Prinzip der Transparenz obligatorisch.
Die Einrichtung dieser Instanz oder sog. zweiten Ebene und ihre Ausstattung mit Befugnissen und/oder Kompetenzen ist Ausdruck einer Enthierarchisierung und verstärkten Demokratisierung. Die Arbeit dieser Instanz wird technisch optimal unterstützt (informationstechnische Infrastruktur).
Bei den konsensualen Entscheidungsfindungen in dieser Ebene spielen besonders gesamtgesellschaftliche Aspekte eine dominierende Rolle, die sogar die Einzelentscheidungen in den Konsensgruppen („erste Ebene“) modifizieren können.
Die gesamtgesellschaftlichen Aspekte (Interessen bzw. Prioritäten) müssen den Kriterien von Human- und Umweltverträglichkeit, mittel- und langfristigen sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgenbetrachtungen, Widerrufbarkeit, kurz- und mittelfristigem Nutzen, gesetzlichen Regelwerken usw. entsprechen.
Von daher kann zwar diese Instanz nach gesamtgesellschaftlichen oder regionalen Gesichtspunkten Prioritäten setzen, jedoch damit nicht die Arbeit der einzelnen Konsensgruppen direkt beeinflussen. Hierdurch erhält das Votum der Einzelkonsensgruppen einen höheren Stellenwert. Damit jedoch nicht fundamental gegensätzliche Entscheidungen in den Einzelgruppen erarbeitet werden, muss ein – technisch gestützter – Informations- und Entscheidungsaustausch organisiert werden, bzw. die einzelnen Gruppen müssen untereinander ihre Diskussionsthemen austauschen, sich gegenseitig beraten und – soweit notwendig – auch selbständig übergeordnete Aspekte bei ihren Überlegungen mit einbeziehen. Nur so ist dem Prinzip der Selbstorganisation Genüge zu leisten.
Zur Umsetzung der einzelnen Voten bzw. Entscheidungen besteht eine öffentliche Verwaltung, die sich als Dienstleister für Bürger/Beschäftigte zu verstehen hat. Sie organisiert und gestaltet die gewünschten bzw. erforderlichen Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben (teilweise Rahmenvorgaben), wobei die Beschäftigten dieser Verwaltung auch bei den Konsensfindungen beteiligt sind. Daraus ergibt sich die Motivation zur kreativen und bürgernahen Dienstleistung.
Die Organisation der gesellschaftlichen Entscheidungen (Konsensfindung in zwei Ebenen), sowohl in den Bereichen der Produktion, Dienstleistung als auch kommunaler und regionaler Planung sowie allgemeiner Gesellschaftspolitik erfordern ein entsprechendes Rechtssystem (die Teilnehmer/innen konnten hierzu keine weiteren Überlegungen mehr erarbeiten) .
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